Welche Möglichkeiten der Verrentung einer Immobilie bestehen grundsätzlich?
- Die klassische Immobilienrente: der Verkauf der Immobilie gegen ein lebenslanges Wohnrecht und – eine monatliche Rentenzahlung – oder – eine Einmalzahlung – oder – eine Mischung aus einmaliger und monatlicher Zahlung
- den Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung mit Nießbrauchrecht
- den Verkauf der Immobilie mit Rückmietung
- den Teilverkauf der Immobilie bei vollem Wohnrecht
- die Aufnahme einer Umkehrhypothek
Für welchen Personenkreis kommen die Verrentungsmodelle in Frage?
Welche Immobilien eignen sich für eine Verrentung?
Was geschieht im Falle einer Insolvenz des Käufers?
Fazit
Dank grundbuchlicher Absicherung steht Ihnen das Wohnrecht im Fall eines Konkurses unmittelbar zu. Das Recht auf lebenslange Rentenzahlung besteht fort und richtet sich nun gegen den neuen Eigentümer der Immobilie.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Verrentung von Immobilien?
- die ihre monatlichen Bezüge aufbessern möchten.
- die zusätzliche Mittel für häusliche Pflege oder Unterstützung benötigen.
- die die Kosten der stationären Pflege des Ehepartners aus ihren laufenden Einnahmen nicht (mehr) leisten können.
- die rechtzeitig für den Ehepartner vorsorgen wollen.
- denen Banken aufgrund ihres geringen Einkommens oder ihrer beruflichen Situation keine Kredite mehr geben.
- die keine Erben haben und die verhindern wollen, dass die Immobilie später an den Staat fällt.
- die verhindern wollen, dass ungeliebte Erben an die Immobilie gelangen.
Gibt es ein Mindestalter für die Immobilienrente?
Kann ich eine Immobilienrente auch für eine weitere Person vereinbaren?
Wer ist bei der Immobilienrente für die Instandhaltung zuständig?
Gibt es Verrentungsmodelle, bei denen meine Kinder noch etwas von der Immobilie haben?
Was geschieht bei der Immobilienrente mit lebenslanger monatlicher Rentenzahlung wenn ich frühzeitig versterbe?
Mein Haus ist noch mit einer Grundschuld belastet. Kommt hier trotzdem eine Immobilienverrentung in Frage?
Gibt es Möglichkeiten der Immobilienverrentung bei Immobilien mit Erbbaurechten?
Wann bekomme ich das Geld ausgezahlt?
Was unterscheidet das Nießbrauchrecht vom Wohnungsrecht?
Ich möchte gern wissen, wie hoch der Erlös aus dem Verkauf eines Hauses sein müsste, damit mein Nachbar eine Rente bis zu seinem Lebensende vertraglich zugesichert bekommen könnte. Angenommen meine Pension beträgt ca. € 7.600,00/Brutto pro Monat.
Jedoch dürfte es schwierig werden, einen Anbieter zu finden, der bei einer sehr hohen monatlichen Rentenzahlungen das Langlebigkeitsrisiko übernehmen würde. Hier gibt es die Möglichkeit, einen Teil des verrentungsfähigen Kapitals als Einmalzahlung zu beziehen, und den anderen Teil, in Summe maximal € 1.000.000,00, als monatliche Rente zu beziehen. Das entspräche zum Beispiel bei einer kalkulatorischen 12jährigen Laufzeit einer monatlichen Immobilienrente von ca. € 6.940,00.
Mit wieviel Prozent des Verkaufswertes kann man rechnen, bei dem Model „Verkauf mit lebenslanges Nießbrauch- bzw. Wohnungsrecht ohne mtl. Rente?.
Ich bin weiblich und und 63 Jahren alt. Bin ich zu jung, für die angebotenen Verrentungsmodelle?
Ich bin 67 Jahre alt, meine Frau ist 54 Jahre alt, wir haben keine Kinder und wohnen in einer Villenlage in Berlin-Wannsee.
Wir bekommen ständig Kaufangebote, meist deutlich über € 2. Mio., da hier in der Gegend wohl nur noch schwer Immobilien zu erwerben sind.
Das Haus hat 205 qm Wohnfläche, dazu 50 qm Nutzfläche und 560 qm Grundstück, zwei Strassenzugänge zu verschiedenen Strassen als Besonderheit.
Wir haben eine Hypothek von 1,65 Mio Euro auf dem Haus. Was ist Ihre Empfehlung?
- Ihre Frau ist mit 54 Jahren für die meisten Verrentungsmodelle zu jung bzw. der Wert eines unbefristeten Wohnrechts bzw. Nießbrauchrechts wäre für Sie zu hoch.
- Die valutierende Grundschuld ist für eine Verrentung der Immobilie zu hoch. Der Verkauf oder auch der Teilverkauf der Immobiliemuss lastenfrei erfolgen. Deshalb müsste die Grundschuld aus dem Verkaufserlös bei der Bank abgelöst werden. In Ihrem Falle wäre aber, vor dem Hintergrund Ihrer vergleichsweise hohen statistischen Lebenserwartung dem dem daraus resultierenden hohen Abschlag, der zu erzielende Verkaufspreis geringer als die abzulösende Grundschuld.
Es ergeben sich aus meiner Sicht für Sie drei mögliche Varianten:
- der bezugsfreie Verkauf
- der Verkauf mit Rückmiete
- oder ein Verkauf mit einem auf maximal 10 Jahre befristeten Wohnrecht oder Nießbrauchrecht
Wir sind 75 und 78 Jahre alt und interessieren uns zum Verkauf mit Rückmietung. Welche Berechnungsgrundlage exisitiert für die Nutzungsgebühr. Prozentual betrachtet, wie hoch wäre die Abwicklungsgebühr?
Meist wird die Immobilien dann nicht zum Preis einer vermieteten Immobilie verkauft und es liegt auch kein Mietvertrag vor, um eine eventuelle Kündigung wegen Eigenbedarf auszuschließen. Wir wählen i.d.R. das juristische Konstrukt eines „entgeltlichen Wohnungsrechts“. Hier werde Ihre Rechte nicht nur notarvertraglich sondern auch im Grundbuch erstrangig gesichert.
Da die Immobilie hier – für Sie vorteilhafter Weise – ohne Wertabschlag für ein vermietetes Objekt verkauft wird und Sie im Vergleich zu einem Mieter einen sicheren Status genießen, ist die Nutzungsgebühr auch manchmal höher als eine eventuell sehr günstige Miete. I.d.R. beträgt die Nutzungebühr bei Einfamilienhäusern im Berliner Umfeld etwa 3,5% vom Brutto-Kaufpreis pro Jahr.
Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Nur nach einer erfolgreichen Abwicklung erheben wir eine Verkäufer-Provision i.H.v. 3% zzgl. MwSt. vom Verkaufspreis der Immobilie.